Sexuelle Belästigung

This page was last updated on: 2023-11-27

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung wird als unerwünschtes, unangemessenes und unangenehmes Verhalten sexueller Natur definiert, das zum Ziel hat, die Würde anderer Arbeitnehmer zu verletzen und eine einschüchternde, feindliche oder demütigende Arbeitsumwelt für das Opfer schafft oder dies beabsichtigt oder wo die Reaktion des Opfers auf derartiges Verhalten vom Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten explizit oder implizit die Grundlage für eine Karriere-Entscheidung bildet (z. B. Zugang zu Beschäftigung, Schulung, Förderung oder Vergütung).

Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sexuell belästigt wird; wenn der Arbeitgeber es versäumt, bei einer Belästigung durch Dritte angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn der Angestellte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sexuell belästigt wird und wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsverhältnisses von Dritten belästigt wird.

Eine Anstiftung zur sexuellen Belästigung stellt ebenfalls eine Diskriminierung dar. Es gilt auch als Diskriminierung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner/ihrer Beziehung mit einer anderen Person aufgrund des Geschlechts dieser diskriminiert wird.

Neben der sexuellen Belästigung verbietet das Gesetz ebenso geschlechterspezifische Belästigungen hinsichtlich eines allgemein feindlichen Arbeitsklimas, sowohl für männliche als auch für weibliche Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Prävention von Mobbing und auch sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Bei Mobbing oder geschlechterspezifischer Belästigung hat das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz, der vom Belästiger und auch vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Belästiger muss nicht nur für den finanziellen Schaden aufkommen, sondern auch für die persönliche Verletzung, die das Opfer erlitten hat. Die Mindesthöhe der Entschädigung beträgt 1000 €.

Im Einklang mit der Änderung im Strafgesetzbuch wird sexuelle Belästigung jetzt als Straftat eingestuft und umfasst gegen den Willen des Opfers begangene Handlungen, die sich negativ auf die Identität des Opfers auswirken. Sexuelle Belästigung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 360 € pro Tag zu bestrafen.

Quellen: §6, 7 & 12(11) Gesetz zur Gleichbehandlung (Amtsblatt Nr. 66/2004); §218 Strafgesetzbuch (Amtsblatt Nr. 60/1974)

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