Jahresurlaub und Feiertage

This page was last updated on: 2023-11-27

Bezahlter Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub (25 Tage für Arbeitnehmer, die fünf Tage pro Woche arbeiten). Der Urlaubsanspruch steigt auf 36 Arbeitstage (06 Wochen) nach 25 Dienstjahren mit dem gleichen Arbeitgeber (30 Tage für Arbeitnehmer, die fünf Tage pro Woche arbeiten). Der Antrag, allen Arbeitnehmern 06 Wochen Jahresurlaub nach 25 Dienstjahren (Beschäftigung im Arbeitsmarkt) zu gewähren, unabhängig davon ob mit demselben Arbeitgeber oder nicht, wurde im Jahr 2015 gestellt. Arbeitgeber stimmten der Idee jedoch nicht zu, da sie die Kosten erhöht. unabhängig vom gleichen Arbeitgeber, aber ihm/ihr wurde noch nicht zugestimmt.

Ein Arbeiter hat nach den ersten sechs Arbeitsmonaten im Bezugsjahr, in dem er seinen Jahresurlaub nehmen möchte, einen Anspruch auf seinen Jahresurlaub. Nach dem zweiten Dienstjahr kann der volle Jahresurlaub bereits zu Jahresbeginn in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer haben während ihres Jahresurlaubs einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Zahlung für die gesamte Dauer des Urlaubs erfolgt vor der Inanspruchnahme des Jahresurlaubs.

Der Zeitraum für den Jahresurlaub wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter Berücksichtigung der geschäftlichen Anforderungen des Arbeitgebers und der übrigen Möglichkeiten, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, vereinbart. Die Aufteilung des Jahresurlaubs ist zulässig, sofern jeder Teil mindestens sechs zusammenhängende Arbeitstage beträgt.

Arbeitnehmer, die mindestens sechs Stunden schwerer Nachtarbeit durchführen, haben einen Anspruch auf zwei zusätzliche Tage Jahresurlaub, wenn derartige schwere Arbeiten 50-100 Mal im Jahr durchgeführt werden; und auf drei zusätzliche Tage, wenn diese 100 Mal oder mehr durchgeführt werden. Arbeitnehmer, die 40-49 Mal im Jahr schwere Nachtarbeit durchführen, haben einen Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubstage, wenn diese Arbeiten im laufenden und vorangegangenen Jahr mindestens 100 Mal pro Jahr durchgeführt wurden und auf drei zusätzliche Urlaubstage, wenn diese mehr als 150 Mal ausgeführt wurden. Die Arbeitnehmer haben nach fünf Jahren schwerer Nacharbeit einen Anspruch auf vier zusätzliche Urlaubstage und nach 15 Jahren schwerer Nachtarbeit auf sechs zusätzliche Urlaubstage.

Arbeitnehmer erhalten keine Vergütung als Ersatz für nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Inanspruchnahme des Jahresurlaubs beendet wird.

Abschnitt II, § 4b des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes hat zusätzlichen Urlaub für Schichtarbeiter eingeführt. Arbeitnehmern, die in Dreischichtarbeit oder in Zweischichtformen oder -einteilungen, die im Schichtturnus eine tägliche Arbeitszeit von mehr als neun Stunden vorsehen, tätig sind, gebührt für je acht Wochen Schichtarbeit ein zusätzlicher Urlaub von einem Arbeitstag.

Quellen: §2-10a Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen zu bezahlter Abwesenheit und Einführung der Betreuungszeit (Urlaubsgesetz) (Amtsblatt Nr. 390/1976, letzte Änderung 3/2013)

Vergütung gesetzlicher Feiertage

Die gesetzlichen Feiertage in Österreich werden nach dem Arbeits-und Ruhezeitgesetz geregelt. Dies sind sowohl religiöse Feiertage als auch offizielle Gedenktage. Die Feiertage sind Neujahr (1. Januar), Dreikönigsfest (6. Januar), Ostermontag, Nationalfeiertag (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), Nationalfeiertag (26. Oktober ), Allerheiligen (1. November), Mariä Empfängnis (8. Dezember), Weihnachten (25./26. Dezember).

Für die Mitglieder der evangelischen Kirche, der altkatholischen und evangelischen-methodistischen Kirche ist der Karfreitag ebenfalls ein Feiertag. Feiertage werden auf Wochenenden angerechnet, wenn diese mit dem Wochenende zusammenfallen. Arbeitnehmer behalten ihren Anspruch auf aufgrund von Feiertagen oder Ersatz-Ruhetagen verlorene Arbeitsstunden.

Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die gleiche Höhe der Vergütung, wenn Arbeitsstunden aufgrund von Feiertagen oder Ersatz-Ruhetagen verloren gegangen sind.

Eine 2019 beschlossene Änderung des Arbeitsruhegesetzes (ARG) hat den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag abgeschafft und einen „persönlichen Feiertag“ eingeführt, den jeder Arbeitnehmer einmal im Arbeitsjahr aus dem bestehenden Urlaubsanspruch von 25/30 Tagen wählen kann.

Quellen: §7-9 Gesetzliche Ruhezeiten (Amtsblatt Nr. 144/1983)

Wöchentliche Ruhezeiten

Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ununterbrochene wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 36 Stunden, die einen Sonntag enthalten müssen. Die wöchentliche Ruhezeit beginnt um 13:00 Uhr für alle Arbeitnehmer und um 15:00 Uhr für Mitarbeiter in der Reinigung, Wartung und Reparatur.

Eine Änderung des Gesetzes über die Arbeitszeit in Krankenhäusern hat zu Änderungen in den Regelungen der wöchentlichen Ruhezeit geführt. Während die Parteien vorher die wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden im gegenseitigen Einvernehmen kürzen konnten und im Austausch für eine angemessene Ruhezeit eine monetäre Entschädigung gezahlt werden konnte, wurde diese Entschädigung nun negiert (Gesetz über die Arbeitszeit in Krankenhäusern Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) (86/BNR)).

Das Arbeitsruhegesetz wurde im Juli 2018 geändert; die Änderungen gelten ab September 2018. Bestimmte gesetzliche Ausnahmen von der wöchentlichen Ruhezeit gelten für das Gesundheitswesen und für die Transport- und Tourismusbranche. Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen können zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Form schriftlicher Betriebsvereinbarungen in allen Branchen vereinbart werden. Eine solche Ausnahme ist jedoch auf 4 Wochenenden oder gesetzliche Feiertage pro Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr begrenzt.

Quellen: §3 Gesetz zu Ruhezeiten (Amtsblatt Nr. 144/1983); §12(3) des Arbeitszeitgesetzes (Amtsblatt Nr. 461/1969)

Regelung zu Feiertagen und Jahresurlaub

  • Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen zu bezahlter Abwesenheit und Einführung des Gesetzes zur Betreuungszeit (Urlaubsgesetz) (Amtsblatt Nr. 390/1976, letzte Änderung 3/2013) / Harmonization of Leave Law and Introduction of Care Leave Act (Annual Leave Act) (Official Gazette No. 390/1976, last amended by 3/2013)
  • Gesetzliche Ruhezeiten (Amtsblatt Nr. 144/1983, letzte Ergänzung 71/2013) / Rest Periods Act (Official Gazette No. 144/1983, last amended by 71/2013)
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